Arbeit, Soziales, Gesundheit

Beschäftigte in Kurzarbeit durchstoßen in NÖ die 200.000er-Marke

Eichtinger/Hergovich/Zwazl/Salzer/Wieser: NÖ Betriebe können ab 20. April Abrechnung der Kurzarbeit starten.

Der Ansturm auf die Corona-Kurzarbeit hält in Niederösterreich ungebrochen an. „In der Woche nach Ostern haben wir die Marke der 200.000 Beschäftigten, die in Niederösterreich in Kurzarbeit beschäftigt sind, durchstoßen“, so AMS-Chef Sven Hergovich und der für den Arbeitsmarkt zuständige Landesrat Martin Eichtinger. Per 19. April waren in Niederösterreich 206.034 Personen in Kurzarbeit beschäftigt. In nur wenigen Tagen – von 13. bis 19. April – ist somit das Kurzarbeitsvolumen, was sowohl die Zahl der erfassten Anträge als auch der Arbeitskräfte in Kurzarbeit betrifft – um beinahe die Hälfte gestiegen. Täglich werden 500 Anträge bewilligt.

„Auch für die Lehrlinge ist die neue Form der Kurzarbeit möglich. Unser Ziel ist es, dass junge Menschen die bestmögliche Ausbildung erhalten und in ihrem Betrieb weiterhin lernen können. Sie sind die Fachkräfte der Zukunft, deshalb müssen wir sie unbedingt in den Betrieben halten. Gemeinsam mit dem AMS und den Sozialpartnern ziehen wir hier an einem Strang, um unsere Landsleute und Betriebe bestmöglich zu unterstützen“, so Landesrat Martin Eichtinger. „Die Höchstzahl der Anträge, die bei uns eingelangt ist, ist noch nicht erreicht. Es treffen noch laufend viele Begehren ein. 180 Kolleginnen und Kollegen arbeiten auf Hochdruck an der Abwicklung der Kurzarbeit“, erklärt der Landesgeschäftsführer des AMS NÖ, Sven Hergovich.

Abrechnung bewilligter Anträge ab heute möglich

Ab 20. April können die Unternehmen, deren Anträge bereits bewilligt wurden, die Beihilfe nun auch abrechnen. Für 90.353 Arbeitskräfte wurde die Kurzarbeit bisher bewilligt, was eine Fördersumme von 663 Millionen € bindet. Nach der Antragstellung und der Bewilligung, die beide noch laufen, startet nun der nächste Prozessschritt: die Abrechnung der Beihilfen. Sven Hergovich stellt dazu klar: „Wir stellen dafür unterstützende Materialen auf unserer Homepage zur Verfügung. Als Fördergeber dürfen wir allerdings den Unternehmen in der Phase der Abrechnung nicht mehr beratend zur Seite stehen.“ Hier übernehme die Wirtschaftskammer Niederösterreich, ergänzend mit Steuerberatern und Lohnverrechnern eine zentrale Rolle.

Kurzarbeitsmodell hält Knowhow in Betrieben

„Das neue Kurzarbeits-Modell ist eine höchst wertvolle Unterstützung für Unternehmen, die in dieser Krise unter Druck geraten sind, das Knowhow ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb zu halten und damit gemeinsam bereit für den Neustart nach der Krise zu sein“, so Sonja Zwazl, die Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ). „Es ist ein Modell des Zusammenhalts und der gelebten Sozialpartnerschaft, wie wir sie gerade in Niederösterreich vorleben. Zusammenhalt ist das stärkste Fundament, um Corona gemeinsam zu bewältigen. Ich danke allen Unternehmen, die dieses Modell wählen und damit auch einen hohen Finanzaufwand auf sich nehmen. Und wir arbeiten weiter an der Vereinfachung.“

75 Prozent der Industrieunternehmen setzen auf Kurzarbeit

Die IV Niederösterreich bestätigt, dass viele Betriebe die Kurzarbeit nützen. „75 Prozent der Industrieunternehmen setzen auf Kurzarbeit, um die Auftragsausfälle zu kompensieren. Das zeigt, wie wichtig die Corona-Kurzarbeit ist, um Arbeitsplätze abzusichern und durch diese Förderung das Einkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stützen. Viele Betriebe nutzen zudem Betriebsurlaube oder den Abbau von Resturlaub oder sonstigen Zeitguthaben, um ihre Beschäftigten halten zu können. Kündigungen sind die allerletzte Option“, erklärt IV-NÖ-Präsident Thomas Salzer.

91 Prozent der Bevölkerung stimmen Modell der Kurzarbeit zu

Auch seitens der Arbeiterkammer Niederösterreich wird die Wichtigkeit des Modells unterstrichen. „Die „Corona-Kurzarbeit“, die von den Sozialpartnern erarbeitet wurde, hat sich als maßgebliches Modell zum Erhalt von Beschäftigung erwiesen, um Kündigungen hintanzuhalten. Die breite Zustimmung in der niederösterreichischen Bevölkerung (91 Prozent) zu diesem Modell belegt, dass der Kurs der Sozialpartner auch in dieser Ausnahmesituation mehr als bestätigt wird“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser und ergänzt: „Eines ist besonders wichtig: nach der Arbeit unter „Corona-Bedingungen“ werden Unternehmen ihre Facharbeiterinnen und Facharbeiter mehr denn je benötigen, um wieder voll durchstarten zu können. Das war bereits 2009/2010 in der Finanz- und Wirtschaftskrise so, und wird diesmal nicht anders sein“, sagt Wieser.

Anleitung zur Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe:

  • Eigene Dateien und Erklär-Videos stehen unter www.ams.at zur Verfügung. Zur Abrechnung dürfen nur diese (keine selbst erstellten Unterlagen) herangezogen werden.
  • Die vollständig ausgefüllten Unterlagen werden ausschließlich über das eAMS-Konto eingereicht. Nur dieser Weg garantiert eine sichere Übermittlung sensibler Daten.
  • Bei inhaltlichen Fragen stehen den Unternehmen ihre Lohnverrechner- sowie ihre SteuerberaterInnen zur Verfügung. Darüber hinaus bieten die Bezirksstellen der WK NÖ Unterstützung an.
  • Nach der Prüfung der Abrechnung wird die Beihilfe überwiesen.

Das AMS rät, wenn es wieder möglich ist, den Betrieb hochzufahren, dann nicht den Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe zurückziehen. Andernfalls muss der aufwändige Bewilligungsprozess wieder starten, wenn es zu einem neuerlichen Lock-Down kommen sollte.