Die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung sind verlässliche Partner, wenn es darum geht, Covid-19 zu bekämpfen und die negativen Folgen der Krise für die Beschäftigten, die Betriebe und die Wirtschaft insgesamt einzudämmen, Stichwort Kurzarbeit. Eine hohe Impfquote ist dabei ein wesentlicher Schlüssel, auch hierzu leisten die Sozialpartner und die IV wichtige Beiträge. Es herrscht aber Einigkeit darüber, dass die Einführung der 2G-Regel am Arbeitsplatz nicht in Frage kommt.
„2G würde in der Praxis nichts Anderes bedeuten als Ungeimpften, für die kein Homeoffice möglich ist, die Arbeit unmöglich zu machen und sie damit in ihrer Existenz zu bedrohen“, erklärt Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund). Die bestehende 3G Regel ist ausreichend, allerdings muss das Test-Angebot endlich wie vor Wochen versprochen ausgebaut werden, fordert Reischl: „Auch, wenn sich die Situation langsam zu bessern scheint, hören wir immer noch aus manchen Bundesländern, dass Tests schwer verfügbar sind und die Ergebnisse teilweise so lange dauern, dass sie nicht mehr gültig sind.“
„Schon 3G am Arbeitsplatz ist für viele Betriebe sehr herausfordernd, eine Reduktion auf 2G ist nicht praktikabel. Dadurch würde nicht nur vielen Arbeitnehmern die Erwerbsgrundlage entzogen, sondern Betriebe müssten auch auf dringend benötigte Mitarbeiter verzichten. Das wäre angesichts der ohnehin schon angespannten Fachkräfte-Situation kontraproduktiv. Zudem erfolgt nur ein Prozent der Infektionen am Arbeitsplatz. Schutzmaßnahmen wie Abstandhalten, Maskentragen oder Testpflicht haben sich als wirksam und erfolgreich in der Pandemiebekämpfung erwiesen. Diesen Weg gilt es weiterzugehen“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
„Dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen, ist unser aller Weg aus der Pandemie“, sagt Arbeiterkammer Direktor Christoph Klein. „Es wäre allerdings der falsche Ansatz, das über den Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu erzwingen. Eine 2G-Verordnung würde aber genau das bedeuten: Wer den Arbeitsplatz nicht betreten darf, kann kein Einkommen mehr erzielen und hätte – mangels Vermittelbarkeit – auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die 3G-Regelung – geimpft, genesen oder getestet – sollte daher für Arbeitsplätze aufrecht bleiben.“
„Es braucht praktikable Regeln und Lösungen, die einen möglichst reibungslosen Arbeitsalltag in den Unternehmen gewährleisten und die Aufrechterhaltung der Produktion sicherstellen. Zudem dürfen neue Regeln keinesfalls die ohnehin schon sehr begrenzte Verfügbarkeit von Fachkräften weiter einschränken. Wir halten Verschärfungen der derzeit geltenden 3G-Regel am Arbeitsplatz für den falschen Weg. Entscheidend bleibt zudem, dass einerseits die österreichweite und niederschwellige Testinfrastruktur weiter ausgebaut wird und sich mehr Menschen für einen Schutz durch eine Impfung entscheiden“, betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Christoph Neumayer.