IV-Präs. Kapsch: Adäquates Zusammenspiel von Geld- und Sachleistungen sicherstellen – Geld muss bei Pflegebedürftigen ankommen
„Um bei der für die Menschen so wichtigen Pflegethematik strukturell und nachhaltig voranzukommen, müssen vor allem Transparenz und Steuerungswirkungen des Mitteleinsatzes endlich angegangen werden. Eine bloße Finanzierungsdiskussion greift zu kurz“, hielt der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Kapsch, am heutigen Montag zur aktuellen Pflegedebatte fest. Der Bund gewährt rund 2,6 Milliarden Euro an Pflegegeldleistungen und zudem mehrere hunderte Millionen Euro für Pflegesachleistungen. Diese liegen aber in Verantwortung der Länder, die ihrerseits für Sachleistungen wiederum über zwei Milliarden Euro tragen. „Für Nachhaltigkeit und Effizienz des Systems ist das adäquate Zusammenspiel von Bund, Ländern und Gemeinden bei Pflegegeld- und Pflegesachleistungen unverzichtbar. Hier gilt es anzusetzen und sicherzustellen, dass die Mittel – die individuelle Situation berücksichtigend – auch bei den Pflegebedürftigen ankommen und nicht in den Strukturen versickern. Es braucht hier deutlich mehr Effizienz und Abstimmung im System“, so der IV-Präsident, der hinzufügte: „Ein nachhaltiges Pflegesystem muss hohe Qualität für die Menschen und gleichzeitig die richtigen Anreize für die sachgerechte Inanspruchnahme von Pflegeleistungen sicherstellen.“ Maßnahmen, die auf verstärkte Prävention, den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien oder auch vereinfachte Behördenwege abzielen, seien daher ausdrücklich zu unterstützen. Auch dem Thema Pflegefachkräfte sowie deren Ausbildungsmöglichkeiten und Ausbildungswegen komme zentrale Bedeutung zu.
Kosten für Faktor Arbeit weiter senken
Kritisch zu bewerten sei hingegen der Vorstoß, der AUVA die Abwicklung und teils auch die Finanzierung von Pflegeleistungen aufzubürden. Die rein dienstgeberfinanzierte AUVA als Spezialversicherung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Beschäftigten sei nicht mit Pflegeleistungen, die vor allem einen anderen Personenkreis – nämlich die ältere Generation – berühren, befasst. Ein schlichter Zugriff auf Dienstgeberbeiträge bzw. Lohnnebenkosten für Erwerbstätige wäre unsachlich und ist daher klar abzulehnen“, stellte Kapsch klar. Auch die Überlegungen zu einer Pflegeversicherung seien grundsätzlich kritisch zu hinterfragen. Eine solche Versicherung im Rahmen der Sozialversicherung – analog zu Kranken- oder Pensionsversicherung –, die mit komplexen Ausgestaltungs- und Übergangsfragen, einem hohen Administrationsaufwand sowie einer Belastung des Faktors Arbeit verbunden wäre, wäre jedenfalls der falsche Weg. „Vielmehr gilt es, wie von der ÖVP schon im Wahlkampf 2017 versprochen, eine spürbare Senkung der auch im internationalen Vergleich nach wie vor viel zu hohen Lohnnebenkostenbelastung zu realisieren. So wichtig die Festlegung ist, dass es zu keiner Erhöhung der Lohnnebenkosten kommen soll, so wichtig bleibt die Senkung der Kosten für den Faktor Arbeit“, so der IV-Präsident, der abschließend betonte: „An erster Stelle einer nachhaltigen Pflegereform muss die Beseitigung von Effizienzverlusten stehen, die aus der mangelnden Abstimmung der Gebietskörperschaften herrühren. Denn nur dann kommt das eingesetzte Geld auch wirklich bei den Pflegebedürftigen an.“