Die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Strompreiskompensation wurde bereits vor Monaten medienwirksam präsentiert, seitdem warten die Unternehmen auf Umsetzung – und die Zeit drängt, denn die Inanspruchnahme der Strompreiskompensation für das Jahr 2022 ist beihilferechtlich nur möglich, wenn die Auszahlungen bis Ende 2023 erfolgen. Um dies sicherzustellen, muss unter Berücksichtigung gegebener parlamentarischer Fristen und Termine das entsprechende Gesetz im kommenden Wirtschaftsausschuss dringend verabschiedet werden. „Parteipolitisches Taktieren auf dem Rücken der Unternehmen ist angesichts der Dringlichkeit unangebracht, wir appellieren an die Verantwortlichen angekündigte und der Sache nach, unstrittige Vorhaben auch entsprechend umzusetzen“, fordert Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung.
Das Modell der Strompreiskompensation gibt Staaten seit 2013 die Möglichkeit, Unternehmen einen Teil der politisch verursachten indirekten CO2-Kosten zu erstatten, um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen mit außereuropäischen Konkurrenten zu erlauben. Bereits 14 EU-Mitgliedsstaaten – darunter Deutschland, Tschechien, Frankreich, Slowakei, Polen, Spanien oder Finnland – machen davon Gebrauch. Die Folge ist nicht nur ein bestehender Nachteil heimischer Unternehmen gegenüber außereuropäischer Konkurrenz, sondern überdies eine beträchtliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der österreichischen Industrie innerhalb Europas selbst. Mit dem Standortinstrument der Strompreiskompensation kann diese Wettbewerbsverzerrung für 2022 und 2023 beseitigt werden.