Heute im Nationalrat wurde über zwei für die Industrie relevante Dossiers abgestimmt: die Strompreiskompensation wurde für das Jahr 2022 beschlossen und das Energieeffizienzgesetz light wurde ebenfalls angenommen. Das Modell der Strompreiskompensation gibt EU-Staaten bereits seit 2013 die Möglichkeit, sehr stromintensiven Unternehmen einen Teil der politisch verursachten, indirekten CO2-Kosten zu erstatten, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. 15 EU-Länder machen davon bereits Gebrauch und haben das Instrument größtenteils bis 2030 notifizieren lassen – Österreich zählt bisher nicht dazu. Umso positiver bewertet die IV, dass mit der Strompreiskompensation für 2022 der Einstieg in dieses Instrument nun auch in Österreich umgesetzt werden konnte. Österreich schließt endlich auf und behebt so einen eklatanten Wettbewerbsnachteil für die heimischen Unternehmen gegenüber der Konkurrenz in und außerhalb Europas zunächst zumindest für ein Jahr. Unerlässlich sei nun die Notifizierung über 2022 hinaus bis 2030, um den Unternehmen eine Planungssicherheit zu geben.
Energieeffizienzgesetz: Praktikable Ausgestaltung erfolgt
Die heutige Beschlussfassung zum Energieeffizienzgesetz sowie dessen praktikable Ausgestaltung mittels der Abkehr von einem Lieferantenverpflichtungssystem hin zu einem Anreizsystem mit entsprechend dotiertem Fördervolumen wird seitens Industriellenvereinigung begrüßt. Mit der nunmehr einfachgesetzlichen Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes schafft die Bundesregierung praktikable Rahmenbedingungen sowie die notwendige Rechts- & Planungssicherheit für heimische Betriebe und beugt möglichen (drohenden) Strafzahlungen in Millionenhöhe vor.