Mit der Entscheidung der Bundesregierung den Weg für die parlamentarische Beschlussfassung der Strompreiskompensation freizumachen, wird eine langjährige Forderung der Industriellenvereinigung (IV) teilweise erfüllt. „Mit dem Beschluss sind die Weichen gestellt, die gesetzliche Grundlage für die Strompreiskompensation endlich im Parlament zu beschließen. Dies ist ein positives Signal für die stromintensive Industrie und ermöglicht in weiterer Folge die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie“, so Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV) und meint weiter: „unerlässlich ist nun in einem nächsten Schritt die Verlängerung und Notifizierung über das Jahr 2022 hinaus bis 2030, um mehr Chancengleichheit im innereuropäischen Wettbewerb herzustellen.“ Zudem brauche es die Möglichkeit der Kombinierung mit dem Energiekostenzuschuss, wie es etwa auch in Deutschland der Fall ist.
Das Modell der Strompreiskompensation gibt EU-Staaten seit 2013 die Möglichkeit, Unternehmen einen Teil der politisch verursachten indirekten CO2-Kosten zu erstatten, um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen mit außereuropäischen Konkurrenten zu erlauben. Bereits 15 EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Tschechien, Frankreich, Slowakei, Polen, Spanien oder Finnland – machen davon Gebrauch und haben das Instrument bereits für die nächsten Jahre, Großteils bis 2030, notifizieren lassen. „Österreich schließt mit dem heutigen Beschluss endlich auf und behebt so einen eklatanten Wettbewerbsnachteil für die heimischen Unternehmen gegenüber der Konkurrenz in und außerhalb von Europa zunächst zumindest für ein Jahr“, ergänzt Knill. Mit dem Standortinstrument der Strompreiskompensation wird diese Wettbewerbsverzerrung für 2022 noch rechtzeitig beseitigt, Schritte für die weitere Implementierung bis 2030 müssen zeitnah gesetzt werden. "So wichtig dieser erste Schritt ist - die unter Druck stehende heimische Industrie braucht eine langfristige Planungssicherheit, die nur mit einem klaren Bekenntnis bis 2030 gegeben ist", so Knill abschließend.
Mit dem heutigen Schritt setzt die Bundesregierung einen weiteren Schritt der Entlastungen für die von hohen Energiekosten geplagten Unternehmen um, nach wie vor ausständig sind nun noch die Rahmenbedingungen für den ebenfalls angekündigten Energiekostenzuschuss II.