IV-GS Neumayer: Ausgewogene Lösung berücksichtigt Bedürfnisse aller Beteiligten
„Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019 (AktRÄG 2019) und der heute zu beschließenden Änderung des Börsegesetzes 2018 wird die EU-Richtlinie schlank, systemwahrend und den Standort stärkend umgesetzt. Das ist umso wichtiger, als die Aktionärsrechte-RL eine der größten Novellen des Aktienrechts darstellt und für Börseunternehmen bedeutende Neuerungen für die Hauptversammlungssaison 2020 bereithält“, betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, anlässlich der gestern und heute in zwei Teilen beschlossenen Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie. Der ursprüngliche Richtlinienentwurf der EU-Kommission sei auf das angloamerikanische, monistische Verwaltungsratssystem ausgerichtet gewesen. Für Mitgliedstaaten, deren Aktienrecht eine Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat vorsieht, hätte dies schwerwiegende Inkonsistenzen und Systembrüche bedeutet. Dies wäre insbesondere für die geplante Verlagerung der Kompetenzen weg vom Aufsichtsrat hin zur Hauptversammlung höchst problematisch gewesen. Sinnvoll sei daher gewesen, dass in die Richtlinie Mitgliedstaatenwahlrechte aufgenommen wurden. Diese ermöglichten es nun auch Ländern wie Österreich, die Vorgaben der Richtlinie in das bestehende Aktienrechtssystem einzuweben.
„Eine kluge nationale Umsetzung war daher entscheidend. Dem österreichischen Gesetzgeber ist mit den beiden bereits gestern beschlossenen bzw. heute noch zu verabschiedenden Umsetzungsgesetzen eine effiziente, kostenschonende Umsetzung gelungen. Wichtig ist, dass auf sinnvollem Weg die legitimen Interessen aller Beteiligten ausbalanciert wurden“, so der IV-Generalsekretär abschließend.