Wirtschafts-, Finanzpolitik & Recht

Ökosoziale Steuerreform kann Standort entscheidend voranbringen

IV-Präs. Knill: Schrittweise KöSt-Senkung stärkt Wachstum und Arbeitsplätze – Eigenkapitalstärkung und Stärkung des Kapitalmarktes Gebot der Stunde

„Mit der ökosozialen Steuerreform wird ein ausgewogenes Paket zur Umsetzung gebracht, das einerseits den Standort stärken kann und andererseits den Klimaschutz adressiert. Entscheidend ist, dass die nun beschlossenen Entlastungsschritte konsequent umgesetzt und Klimaschutz mit Wettbewerbsfähigkeit praktikabel kombiniert werden“, betont Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV), am heutigen Donnerstag. Gerade hier brauche es insbesondere für die energieintensive Industrie eine kluge Balance und treffsichere Unterstützung. Neue oder zusätzliche Belastungen müssten jedenfalls verhindert werden, vor allem für jene Betriebe, die schon jetzt dem EU-Emissionshandelssystem unterstehen.

Als „kluge und wirksame Maßnahmen“ bezeichnet Knill die Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer, die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) oder die Einführung des ökologischen Investitionsfreibetrages. „Das bringt den Wirtschaftsstandort voran, macht Österreich attraktiv für Investitionen und trägt entscheidend dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern bzw. auszubauen“, so der IV-Präsident. Entscheidend bleibe, den Weg der Entlastung für die arbeitenden Menschen und Unternehmen weiter fortzusetzen sowie den Kapitalmarkt zu stärken.

In diesem Sinne spricht sich Knill einmal mehr für die Wiedereinführung der Behaltefrist bei der Kapitalertragsteuer aus. „Gerade angesichts der derzeit hohen Inflation und dem Nullzinsumfeld ist der Vorschlag von Finanzminister Brunner ein richtiges und wichtiges Signal für alle Menschen, die bereit sind, langfristig, gerade auch in ihre Altersvorsorge, zu investieren. Genau das ermöglicht die Behaltefrist, die jene unterstützt, die dies aus bereits versteuertem Arbeitseinkommen tun“, so der IV-Präsident. Ebenfalls auf der Agenda müsste die Eigenkapitalstärkung der Betriebe, wie die Abzugsfähigkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen und die Entlastung für Personengesellschaften bleiben. Konkret sollte es für letztere die Möglichkeiten geben, in das KöSt-Regime zu optieren.