Mit dem neuen Sozialbericht des Sozialministeriums wurde durch Akteure der OeNB ein erneuter Ruf nach Vermögen- und Erbschaftssteuer gestartet. Eine Steuerbefreiung für Unternehmen – die für Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land stehen – werden in den vorgestellten Steuerfantasien dezidiert abgelehnt. Damit werden die Folgen, die durch neue Steuern zu erwarten sind, bewusst ausgeblendet.
Der Großteil der Vermögen steckt in den heimischen Unternehmen. Dieses gebundene Kapital wird benötigt, um den laufenden Betrieb zu finanzieren oder Investitionen in den Standort Österreich zu tätigen. Würde der Staat nach dem Tod das bereits mehrfach besteuerte Vermögen erneut durch eine Erbschafts- bzw. Ablebensteuer belangen wollen, droht langfristig ein Ausverkauf der österreichischen Familienunternehmen. Besitzt der Erbnehmer nicht das nötige Kapital, um die anfallende Steuer zu bezahlen, muss das Unternehmen in Zukunft verkauft werden – in der Regel an internationale Investoren, bei denen österreichische Arbeitsplätze sicher nicht an erster Stelle stehen. Dabei wird in der Debatte rund um die Ablebensteuer ein absurder Prozentsatz von bis zu 50% auf das Erbe vorgeschlagen.
Auch bei der Vermögensteuer steht der damit verbundene Verwaltungsaufwand und dem Bedarf einer völligen Transparenz aller Bürgerinnen und Bürger in Österreich in keinem Verhältnis zu den erhofften Einnahmen. Denn um überhaupt festzustellen, ob ein Haushalt steuerpflichtig ist, müssen alle Bürgerinnen und Bürger dem Staat offenlegen, was sie besitzen. Dieses komplexe, bürokratische Ermittlungsverfahren macht die Vermögensteuer zu einer wahren Schnüffelsteuer und die Menschen zu gläsernen Bürgerinnen und Bürgern. Aus diesem Grund wurde die Schnüffelsteuer in Österreich bereits 1993 abgeschafft – die EU-Länder Deutschland, Niederlande, Finnland, Luxemburg und Schweden sind dem österreichischen Beispiel gefolgt und haben in den darauffolgenden Jahren die Vermögensteuer ebenfalls abgeschafft.